Ermäßigt Zur Ermäßigung berechtigt sind: * Jugendliche 12-17 Jahre * Menschen mit Behinderung * Passive Wulf-United Mitglieder * Wulfertshauser Anwohner * Die Ermäßigung ist am Eingang mit Ausweis nachzuweisen.

Kindernachmittag Eltern, die das Festival am Samstag nur zum Kindernachmittag besuchen und vor 18:00 Uhr das Festivalgelände wieder verlassen, bekommen 30€ (bei ermäßigten Tickets 20€) zurückerstattet.

Vorverkauf Der Online-Ticketvorverkauf (VVK) zu vergünstigten Konditionen endet am Mittwoch, 26.07.2023, 23.59 Uhr.
Der Online-Ticketvorverkauf (VVK-AK) zu Abendkassen Konditionen startet am Mittwoch, 27.07.2022, 00.00 Uhr. (Wochendticket: 60€, Tagesticket: 50€) Die Kapazitäten sind begrenzt und abhängig von den behördlichen Genehmigungen. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, den Verkauf von Camping- und Festivaltickets zu gegebener Zeit einzustellen.

VVK-Gebühren Vorverkaufsgebühr (2,40 € inkl. 19% MwSt).

Campingkasse öffnet am Freitag, 28.07.2023 von 12.00 Uhr – 23.00 Uhr und Samstag, 29.07.2023
von 09.00 – 22.00 Uhr.

Festivalkassen öffnen am Freitag, 28.07.2023 von 18.00 Uhr – 0.00 Uhr, Samstag, 29.07.2023 von
14.00 – 22.00 Uhr.

Die Kapazitäten sind begrenzt und abhängig von den behördlichen Genehmigungen. Aus diesem
Grund behalten wir uns vor, den Verkauf zu gegebener Zeit einzustellen.

Camping Camping ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einem einem Tages- oder Festivalticket möglich.

Campinggebühr
12,00 € pro Person (Kids unter 12 Jahren sind frei)
20,00 € pro Fahrzeug (nur auf dem Trailerpark möglich)

Freier Eintritt
* Kids unter 12 Jahren
* Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, wenn die Begleitperson im Behindertenausweis vermerkt ist

Gästeliste (VIP) Spende Für einen kostenlosen Gästelistenplatz empfehlen wir eine Spende in Höhe von 10,- pro Person für die Jugendabteilung des SV Wulfertshausen e.V.

Wir helfen Euch gerne weiter – schickt einfach eine kurze Mail an info@reggae-in-wulf.de

Zutritt zum Festivalgelände erst ab einem Alter von 14 Jahren oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Jugendliche ohne Erziehungsberechtigte (14 – 15 Jahre alt) müssen das Festivalgelände bis 22.00 Uhr verlassen. Jugendliche ohne Begleitperson (16 – 17 Jahre alt) müssen das Festivalgelände bis 24.00 Uhr verlassen.
Camping ist nur Volljährigen gestattet, außer die Erziehungsberechtigten campen auch.

Eine Übertragung der Aufsichtspflicht für den Campingplatz ist nicht möglich! Eine Übertragung der Aufsichtspflicht für das Festivalgelände ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
1) Die beaufsichtigte Person ist 16 oder 17 Jahre alt.
2) Die Begleitperson ist volljährig.
3) Das Übertragungsformular für die Aufsichtspflicht (download) ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben am Eingang und jederzeit auf Nachfrage dem Veranstalter oder einem Sicherheitsbeauftragten vorzuzeigen.
4) Eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten ist mitzuführen und ebenfalls auf Nachfrage dem Veranstalter oder einem Sicherhheitsbeauftragten vorzuzeigen.
5) Sowohl die beaufsichtigte Person, als auch die Begleitperson müssen sich mit Lichtbildausweis ausweisen können.

Das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht gibt es hier.

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